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Der Elternbeirat: Bindeglied zwischen Eltern und Schule

Der Elternbeirat: Bindeglied zwischen Eltern und Schule

Der Elternbeirat nimmt die Belange der Eltern der Schüler einer Schule wahr und wirkt in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, mit.


Die Aufgaben des Elternbeirats sind unter anderem:
• das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften in gemeinsamer Verantwortung für die Bildung und Erziehung der Schüler vertiefen (Schulgemeinschaft)
• Interesse der Eltern für die Bildung und Erziehung der Schüler wahren
• Wünsche und Anregungen der Eltern weitergeben
• Einvernehmen bei Veranstaltungen, die die Zusammenarbeit von Schule und Erziehungsberechtigten betreffen.

Die Amtszeit des Elterbeirates beträgt zwei Jahre. Sie beginnt mit der Feststellung des Wahlergebnisses und endet mit der Wahl des neuen Elternbeirates. Pro Klasse werden ein Elternsprecher und sein Vertreter ernannt.

Mitglieder des Elternbeirats

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